AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92e72b2e-ef38-4126-9d71-d96d82cacb20/

Kommunale Wärmeplanung Bergkamen - Bönen - Kamen

Notice-ID: 92e72b2e-ef38-4126-9d71-d96d82cacb20 · Procedure-ID: 83366f2f-de7d-4d16-bd6f-33ad9c83445b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bergkamen, Bergkamen
Veröffentlicht
05.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71314300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
389.020 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer kommunale Wärmeplanung gemäß dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) für die Stadt Bergkamen, die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen. Die drei beteiligten Kommunen liegen im Versorgungsgebiet der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen und haben sich deshalb zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen bei der Erstellung ihrer Wärmeplanung entschieden. Der Auftrag wird einheitlich für alle drei beteiligten Kommunen vergeben. Es kommen aber separate Vertragsverhältnisse des Auftragnehmers mit jeder beteiligten Kommune zustande. Die Auftragsvergabe erfolgt zum Festpreis (siehe Vergabeunterlagen).

Vertragslaufzeit

Beginn
10.12.2024
Ende
19.12.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.12.2024
Angebotsspanne
389.020 – 389.020 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).