AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 19:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92ee410c-bdfe-4bb2-957e-2032b468cdfa/

Projektsteuerungsleistung Nahverkehrstangente Nord (Berlin)

Notice-ID: 92ee410c-bdfe-4bb2-957e-2032b468cdfa · Procedure-ID: 8f9d991e-980b-4fa0-81e7-1f7c19fb442b

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Infrastrukturprojekts „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ beinhaltet eine Teilmaßnahme zur Erweiterung und Engpassbeseitigung u.a.die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Wartenberg durch das Karower Kreuz und weiter in Richtung Schönfließ. Mit dem Neubau der sogenannten Nahverkehrstangente und der Errichtung zusätzlicher Zugangsstellen sollen die nördlichen Stadt- und Entwicklungsgebiete an das S-Bahnnetz angeschlossen werden. Dazu ist u.a. auch die Errichtung eines Turmbahnhofes durch am Karower Kreuz vorgesehen, um eine Umstiegsmöglichkeit von Ost-West- in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt zu ermöglichen. Gegenstand vorliegender Vergabe ist die Projektsteuerungsleistung.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).