AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTTMMH62X/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 01:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92fc3ba9-a77c-4330-be76-ca4f35647bfd/

Universität zu Köln - Ultrasensitives Massenspektrometer

Notice-ID: 92fc3ba9-a77c-4330-be76-ca4f35647bfd · Procedure-ID: 1ab24e23-d79c-4ec1-8875-fa207f197656

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf, Köln
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
02.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38433100 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es soll ein neues Massenspektrometer mit gekoppelter Flüssigchromatographie (LC-MS) angeschafft werden, welches sensitiv und schnell genug ist, um Proteomanalysen von Einzelzellen (Single Cell Proteomics, SCP) durchführen zu können. Gleichzeitig muss das System flexibel genug sein, um typische Proben, die im Routinebetrieb der Proteomics Core Facility anfallen, analysieren zu können. Diese umfassen eine große Bandbreite von Gesamtproteom-Analysen von Zellkultur- oder Gewebelysaten, immunopräzipierte Proben, Anreicherungen von posttranslationalen Modifikationen und Multiplexproben unter Nutzung von SILAC-oder TMT-Markierungen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
99 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).