AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 05:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/93040cfe-4e3e-4be7-93a7-c3d69bbfe7f3/

Standortskartierung RV 2026 - 2028 LFV BW & ForstBW

Notice-ID: 93040cfe-4e3e-4be7-93a7-c3d69bbfe7f3 · Procedure-ID: b8ffc5da-9975-4e11-ada5-fdd1002eef5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 84, ForstBW (AöR) FB 4, Tübingen-Bebenhausen, Freiburg i. Br.
Veröffentlicht
27.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77230000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Forstwirtschaft
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.680.309 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung 2026 - 2028 (Anmerkung: Abschlussarbeiten bis 30.09.2029) Waldökologische Standortskartierung nach dem Modellgestützten Südwestdeutschen standortskundlichen Verfahren (MoSt) im Zuständigkeitsbereich der Landesforstverwaltung BW (LFV BW) und von Forst Baden-Württemberg (ForstBW AöR). Der Zuschlag erfolgte für die Lose 1 bis 7. Bei den Losen Nr. 8 und 9 handelt es sich um Eventualpositionen. Der Zuschlag ist vorgesehen im Herbst 2027 (Bearbeitungszeitraum im Jahr 2028). Voraussetzung dafür ist u. a., dass die benötigten Haushaltsmittel im Jahr 2028 zur Verfügung gestellt werden.

Lose

9 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
30.09.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).