AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 19:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/932a29e8-87a0-4d8e-8a97-5687be265fb7/

Sicherheitsdienstleistungen - Erweiterung des Pförtnerdienstes - Los 3

Notice-ID: 932a29e8-87a0-4d8e-8a97-5687be265fb7 · Procedure-ID: 97efeb58-c5ef-4ec2-a37b-bb2c19951de2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
INF2, Berlin
Veröffentlicht
03.06.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Dezember 2023 wurde die Firma EITNER SECURITY GmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) mit dem Pförtnerdienstleistungen auf den Liegenschaften der BVG (Los 5) beauftragt. Nun besteht die Notwendigkeit den geschlossenen Vertrag zu erweitern. Aufgrund von nicht planbaren zusätzlichen Bedarfen an Pförtnerleistungen, die nicht mehr durch eigenes Personal abgedeckt werden können, muss das Leistungsvolumen des geschlossenen Vertrages erhöht werden. Die jährlichen Einsatzstunden sollen um 17.520 Stunden auf insgesamt ca. 100.000 Einsatzstunden erhöht werden. Der Auftragswert (inkl. Optionen) erhöht sich damit um 4.036.239 EUR.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
03.06.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 13.06.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).