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Druck, Lettershop und Versand des Kundenmagazins der VIACTIV

Körperschaft des öffentlichen Rechts · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Druck, Lettershop und Versand des Kundenmagazins der VIACTIV
    gesch. 1.200.000 €
    🏆 Stark Druck GmbH CoKG · Pforzheim
Auftragnehmer
  • Stark Druck GmbH CoKG · Pforzheim Mittleres Unternehmen
💶 Zuschlagswert 1.200.000 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 24.01.2024

Beschreibung

Die VIACTIV Krankenkasse ist wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ihre Versicherten regelmäßig zu informieren. Hierzu dient in erster Linie die Kundenzeitschrift „Meine VIACTIV“. Neben diesem gesetzlichen Auftrag soll die Zeitung auch zur Kundenbindung, im Zielgruppenvertrieb und zur Markenbildung entscheidend beitragen. Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die technische Herstellung (Druck) und den Versand/Lettershop für ein Kundenmagazin der VIACTIV Krankenkasse.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Offenes Verfahren“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Druck, Lettershop und Versand des Kundenmagazins der VIACTIV
  • Qualität nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Druck, Lettershop und Versand des Kundenmagazins der VIACTIV
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 1.200.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.200.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 97 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Stark Druck GmbH CoKG
    Zuschlagswert 1.200.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 218.854 €
Median 589.551 €
Oberes Quartil 1.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Körperschaft des öffentlichen Rechts · Bochum

Dirk.Neubauer@viactiv.de
+49 45187187160

1.200.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer E31568494
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Bochum, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 14.03.2024
CPV-Codes (3) 79800000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
22000000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
22213000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Bochum, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
Stark Druck GmbH CoKG Mittleres Unternehmen
Vertrag 24.01.2024

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 76.921 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.225 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

unabhängiger Spruchkörper, der – ähnlich einem Gericht, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →