Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 8 Lose

IGM25E580019: Bündelungsprojekt Emsland_UR_GlasR

Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · Bad Iburg · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 8 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Arbeitsgericht Lingen
    🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
  • Los 2 Vergeben
    Amtsgericht Nordhorn
    🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
  • Los 3 Vergeben
    Amtsgericht Lingen
    🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
  • Los 4 Vergeben
    Finanzamt Quakenbrück
    🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
  • Los 5 Vergeben
    Amtsgericht Meppen
    🏆 GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
  • Los 6 Vergeben
    LBEG Meppen
    🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
  • Los 7 Vergeben
    LGLN Meppen, Nordhorn, Lingen, Papenburg - Unterhaltsreinigung
    🏆 GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
  • Los 8 Vergeben
    LGLN Meppen, Nordhorn, Lingen, Papenburg - Glasreinigung
    🏆 GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
Auftragnehmer (2)
  • GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
  • Prior & Peußner · Osnabrück
💶 Zuschlagswert 219.859 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 12.03.2026

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG u. a.. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Los 1: Unterhalts- und Glasreinigung Arbeitsgericht Lingen Los 2: Unterhalts- und Glasreinigung Amtsgericht Nordhorn Los 3: Unterhalts- und Glasreinigung Amtsgericht Lingen Los 4: Unterhalts- und Glasreinigung Finanzamt Quakenbrück Los 5: Unterhalts- und Glasreinigung Amtsgericht Meppen Los 6: Unterhalts- und Glasreinigung LBEG Meppen Los 7: Unterhaltsreinigung LGLN Los 8: Glasreinigung LGLN

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Wirtschaftlichkeit 100 %
    Preis

    Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100%

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Arbeitsgericht Lingen
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 9.091 €
Los 2 Amtsgericht Nordhorn
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 49.402 €
Los 3 Amtsgericht Lingen
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 34.734 €
Los 4 Finanzamt Quakenbrück
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 38.608 €
Los 5 Amtsgericht Meppen
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 25.486 €
Los 6 LBEG Meppen
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 10.386 €
Los 7 LGLN Meppen, Nordhorn, Lingen, Papenburg - Unterhaltsreinigung
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 44.110 €
Los 8 LGLN Meppen, Nordhorn, Lingen, Papenburg - Glasreinigung
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Prior & Peußner 8.041 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 152 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Prior & Peußner
    Zuschlagswert 219.859 €

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 4.146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 220.915 €
Median 513.387 €
Oberes Quartil 1.486.710 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · Bad Iburg

219.859 €
Zuschlagswert

Vergabenummer IGM 25 E 580019
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Bad Iburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 18.05.2026
CPV-Codes (2) 90911200 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90911300 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 5,9) (?)
Lose 8
Erfüllungsort Lingen
Laufzeit 01.06.2026 – 31.05.2027
Verlängerungsoption bis zu 6× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen Prior & Peußner · Osnabrück

Auftragnehmer (2) (?)
  • GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
  • Prior & Peußner
Vertrag 12.03.2026

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 281.955 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.732 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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