AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e5ed01e1-f996-4bc1-8654-1400d3f439da) · Abgerufen am 11.08.2026 09:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/937ba70e-bd64-40ff-b266-32a9c2d6b6e9/

Zeppelinstraße 10, Lern- u. Begegnungsort Zeppelinfeld u. Zeppelintribüne, Planungsleistung TGA Türme Zeppelinfeld, Anlagengruppe 3 und 8

Notice-ID: 937ba70e-bd64-40ff-b266-32a9c2d6b6e9 · Procedure-ID: d21285e0-f3d7-4067-ae82-d990b4b9d1d1

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI, LPH 5-9, stufenweise Vergabe der LPH 5 bis 9 für die Anlagengruppen: Lufttechnische Anlagen samt Steuerung. Zunächst werden die Leistungen der LPH 5 und in Verbindung stehende besondere Leistungen beauftragt. Bei den Türmen handelt es sich um Einzeldenkmäler mit sensiblem historischem Wert.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).