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Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen
Stadtverwaltung Möckmühl · Möckmühl · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur in
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen.
- Die geschätzten Baukosten brutto betragen ca. 3,8 Mio. €.
- Umfangreiche Bauleistungen sind erforderlich, darunter energetische Sanierung, Barrierefreiheit und ein Erweiterungsbau.
- Eine Übergangslösung mit Containern ist für die Bauzeit geplant.
- Bieter müssen ihre Eignung durch Nachweise und Referenzen belegen.
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 3,8 Mio. €.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 2800 Pkt.Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 2.800*P.Bestangebot/P.Angebot Die Baukosten wurden entsprechend dem Projektstand ermittelt und dienen als Grundlage des Honorarangebots. Für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 werden die anrechenbaren Kosten getrennt ermittelt. Der AG verwendet für die Beauftragung die kommunalen Vertragsmuster. Der Wert der mitzuverwendenden Bausubstanz für den Bestand ist über einen möglichen Zuschlag einzukalkulieren, es erfolgt keine separate Vergütung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 1 - 4 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung die Grundlage der Honorarermittlung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 5 - 9 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenfeststellung die Grundlage der Honorarermittlung. Das Organigramm (aus Konzept E.2.1 - selbst zu erstellen) wird Vertragsbestanteil. Eine personelle Umbesetzung des Projektleiters wie auch dessen Stellvertreters ist nur in enger Abstimmung mit dem AG und bei gleichbleibender Qualifikation + Erfahrung des neuen Personals zulässig.
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Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8 2100 Pkt.Qualität
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8 Eigenerklärung zu maximal zwei persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen je Referenzprojekt 1 + 2: - Die Referenz 1 ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Die Referenz 2 ist eine Sanierung. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil der Maßnahme. - Die Anlagengruppen 1 - 3 beider Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Neu- oder Erweiterungsbaufläche in qm BGF: >= 450 m² BGF = 300 Punkte / < 450 m² und >= 250 m² BGF = 150 Punkte / < 250 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 300 Punkte - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 2: - Sanierungsfläche in qm BGF: >= 400 m² BGF = 300 Punkte / < 400 m² und >= 200 m² BGF = 150 Punkte / < 200 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte
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Personelle Projektorganisation und Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 2100 Pkt.Qualität
Für die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien E.2 ist ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren keine Präsentation stattfindet! Das Konzept E.2.1 Personelle Projektorganisation darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen. Das Konzept E.2.2 Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 darf maximal 4 DIN A4-Seiten umfassen. Mehr als die vorgegebenen DIN A4-Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Personelle Projektorganisation - Die Struktur des Teams sowie die Verantwortlichkeiten sind anhand eines Organigramms anschaulich darzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu darzustellen. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 1.050 Punkte Bezeichnung: Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 Der Bieter hat ein projektspezifisches Konzept einzureichen, das die geplante Abwicklung und Qualitätssicherung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) im konkreten Bauvorhaben darlegt. Das Konzept soll insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingehen: - Darstellung der personellen Besetzung, der Präsenzzeiten vor Ort sowie der Vertretungs- und Erreichbarkeitsregelungen während der Bauausführung. - Vorgehensweise bei der Überwachung der Bauausführung (Soll-/Ist-Abgleiche, Abnahmen von Teilleistungen, Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken)- - Methodik zur Prüfung von Aufmaßen, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie zur systematischen Erfassung und Bewertung von Nachtragsangeboten der ausführenden Firmen. - Systematik des Bautagebuchs, Berichtswesen gegenüber dem Auftraggeber sowie Erfassung, Fristsetzung und Nachverfolgung von Ausführungsmängeln bis zur Abnahme. Bewertung der Zuschlagskriterien E.2 Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die beiden Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2. Daraus wird zum Zuschlagskriterium E.2 der Mittelwert gebildet. - 5 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt. - 4 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sicher erreichbar erscheinen lässt. - 3 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung erreichbar erscheinen lässt. - 2 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt. - 1 Punkt = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nicht erreichbar erscheinen lässt. Die durch das Bewertungsgremium vergebene gemittelte Punktzahl wird je Kriterium mit dem Faktor 210 multipliziert, so dass für die Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2 jeweils 1050 Punkte erreicht werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt 1: - Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handeln. - Die Anlagengruppen 1 - 3 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 450m² - Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 1 – 3 - Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt 2: - Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um ein Sanierungsprojekt handeln. - Die Anlagengruppen 1 - 3 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 400m² - Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 1 – 3 - Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
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Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 25.09.2026 Angebotsfrist verlängert, da notwendige Anpassungen Angebotsunterlage aktuell
- Frist 16.09.2026 Original-Veröffentlichung
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