Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
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Gemeinde Hatten · Hatten, Oldenburg · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Neb
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Hatten vergibt die Totalunternehmerleistung für den Neubau einer Grundschule in Kirchhatten.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens bzw. der verbindlichen Abschlusserklärung einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Folgende Deckungssummen sind im Sinne von Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit nachzuweisen: Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 10 Mio. EUR je Verstoß (pauschal) für Personen- und Sachschäden; Berufshaftpflichtversicherung (alternativ Nachweis durch Nachunternehmer) mit mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Wird für die Planungsleistungen auf Nachunternehmer zurückgegriffen, ist für diese auf gesonderte Anforderung eine Berufshaftpflichtversicherung von Architekten bzw. Ingenieuren mit den vorgenannten Mindestversicherungen nachzuweisen. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen; die Anforderung wird bei Bedarf vorbehalten. Dieses Kriterium dient ausschließlich der Prüfung der Eignung und wird bei der Begrenzung der Bewerberzahl nicht gesondert gewichtet.
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des vorliegenden Umsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, gemäß § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A EU. Dieses Kriterium dient ausschließlich der Prüfung der Eignung und wird bei der Begrenzung der Bewerberzahl nicht gesondert gewichtet.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese folgende Anforderungen erfüllen: zeitlicher Rahmen: Es werden Referenzleistungen berücksichtigt, die nicht mehr als 5 bzw. 7 Jahre zurückliegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Jahres-Korridors wird der Tag der Teilnahmefrist festgelegt. Die Vorgabe des jeweiligen Jahres-Korridors (5 oder 7 Jahre) ist den Unterkriterien zu entnehmen. Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bewerber eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Daneben gelten inhaltliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit. • Mindestens 3 Referenzleistungen für Objektplanung Gebäude und Innenräume: abgeschlossen innerhalb der letzten 5 Jahre; mindestens Leistungsphase 2–8; Einrichtung im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI, Kindergärten, Museen oder Bibliotheken; mindestens HZ III; brutto Baukosten KGr. 300–400 mindestens 7 Mio. €. • Mindestens 2 Referenzleistungen für Technische Gebäudeausrüstung: abgeschlossen innerhalb der letzten 5 Jahre; mindestens Leistungsphase 2–8; mindestens eine Referenz HLS und eine Referenz Elektro; mindestens HZ II gemäß Anlage 15.2 HOAI; brutto Baukosten KGr. 400 mindestens 2 Mio. €. • Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Bauleistungen (abgeschlossenes Hochbauprojekt): abgeschlossen innerhalb der letzten 7 Jahre; Bauwerkskosten KGr. 300–400 netto ≥ 6 Mio. €; Bezug Schul- oder Kinderbetreuungseinrichtung gemäß Ziff. 4100–4400 Bauwerkszuordnungskatalog RBBau. • Mindestens eine eingereichte Referenzleistung der oben aufgeführten Referenzleistungen muss für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB erbracht worden sein. Für die Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb gelten Unterkriterien mit folgenden Gewichtungen: Planung, Objektplanung Gebäude und Innenräume (20); Planung, Technische Gebäudeausrüstung (15); Bauleistung, abgeschlossenes Hochbauprojekt (25); Totalunternehmerleistung (40). Werden bei Objektplanung bzw. Bauleistung 3 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in EG 1; bei 7 oder mehr in EG 3; dazwischen nach linearer Interpolation. Bei TGA erfolgt EG 1 bei 2 und EG 3 bei 5 oder mehr Referenzen; dazwischen linear. Für Totalunternehmerreferenzen gilt EG 1 bei 1 und EG 3 bei 5 oder mehr Referenzen; dazwischen linear. Für das Unterkriterium „Totalunternehmerreferenz“ kommt es darauf an, dass das Bewerberunternehmen über Erfahrung als Auftragnehmer einer TU-Leistung verfügt und diese selbst federführend (Koordinierung und Steuerung) erbracht hat. Es kommt bei diesem Kriterium nicht darauf an, dass die Teilleistungen im Bereich der Planungsleistungen oder Bauleistungen vollständig durch den Bewerber selbst erbracht wurden; diese können auch durch Nachunternehmer erbracht worden sein. Mindestanforderungen: abgeschlossene Referenzleistung innerhalb der letzten 7 Jahre; Bereich Schul- oder Kinderbetreuungseinrichtung gemäß Ziff. 4100–4400 Bauwerkszuordnungskatalog RBBau; Baukosten der Kostengruppen 300–400 mindestens 6 Mio. € netto.
Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (je nachdem, was auf das Unternehmen zutrifft). Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung gemäß § 75 Abs. 1–3 VgV für Bewerber, die die Planungsleistungen selbst ausführen. Wird für die Planungsleistungen auf einen Dritten zurückgegriffen, ist für diesen der Nachweis der beruflichen Befähigung gemäß § 75 Abs. 1–3 VgV zu erbringen. Dieses Kriterium dient ausschließlich der Prüfung der Eignung und wird bei der Begrenzung der Bewerberzahl nicht gesondert gewichtet.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt. Dieses Kriterium dient ausschließlich der Prüfung der Eignung und wird bei der Begrenzung der Bewerberzahl nicht gesondert gewichtet.
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine Auflistung der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Dieses Kriterium dient ausschließlich der Prüfung der Eignung und wird bei der Begrenzung der Bewerberzahl nicht gesondert gewichtet.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen beizubringen. Auf gesondertes Verlangen ist durch Verpflichtungserklärungen nachzuweisen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber überprüft die Eignung und Ausschlussgründe. Bei Eignungsleihe hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit müssen die Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam haften. Bei Studien- und Befähigungsnachweisen, Referenzen, technischen Fachkräften oder technischen Stellen müssen die Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, d. h. Nachunternehmer (qualifizierter Nachunternehmer) sein. In diesem Fall sind für den qualifizierten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsprüfung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen beizubringen: - Eigenerklärung Umsatz des Nachunternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für das Einreichen der Eigenerklärung ist die Anlage 6a – VOB /A EU – TNW zu verwenden. - Referenznachweise entsprechend den Anforderungen an die Bewerber für die einschlägige Teilleistung als Nachweis dafür, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass für die Referenz „Bauleistung“ auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die in den letzten 7 Jahren ausgeführt wurden. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als max. 5 (Bauleistung 7) Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Für das Einreichen der Eigenerklärung ist die Anlage 6a – VOB /A – TNW zu verwenden. - Eine Auflistung (Eigenerklärung) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. - Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs oder einer Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. berufliche Befähigung zum Architekten/Ingenieur (je nachdem, was auf das Unternehmen zutrifft). - Eigenerklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Nachunternehmer in Frage stellt (Anlage 6a.1 – VOB/A EU – TNW). - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (Mindestanforderungen): - mindestens 10 Mio. EUR (pauschal) für Personen- und Sachschäden Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall eine Betriebshaftpflicht mit den o.g. Spezifikationen abgeschlossen wird. Für Nachunternehmerleistungen die sich auf Planungsleistungen beziehen gelten nachfolgende Spezifikationen (Mindestanforderungen) für das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung: - mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. (Anlage 6a.4 – VOB/A – TNW). - Angabe der technischen Fachkräfte/technischen Stellen Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden („Anlage 6a-VOB/A EU-TNW – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“). Diese können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Erklärungen sind spätestens auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers im Teilnahmewettbewerb einzureichen. Hinweis: Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, gelten für die im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzten Unternehmen ebenso.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und durch Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass diese zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber überprüft Ausschlussgründe und Eignung. Für die Nachweise sollen die Muster „6a-VOB/A-TNW EU – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“ verwendet werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Ein Termin zur Besichtigung nichtöffentlicher Bereiche wird auf Anfrage über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform vereinbart.
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