AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 09:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/938ebda4-6c16-4a3c-a2b0-59cfe7cbdb77/

Baumschau Mitteldeutschland

Notice-ID: 938ebda4-6c16-4a3c-a2b0-59cfe7cbdb77 · Procedure-ID: 4732aa3d-1fa6-4dbb-81e6-0fc42f392551

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Stammdaten

Auftraggeber
LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig
Veröffentlicht
24.01.2025
Frist (Submission)
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77231500 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die LMBV beabsichtigt den auf ihren Grundstücken vorhandenen Gehölzbestand, der aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden muss (insbes. Waldränder, Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen/Alleen und Gebüsche) in den nachfolgend benannten Bereichen in regelmäßigen Arbeitsgängen zu kontrollieren und ggf. erforderliche Maßnahmen festlegen zu lassen. Ziel ist die Feststellung/Dokumentation der bestehenden Verkehrssicherheit oder im Bedarfsfall die Dokumentation sicherheitsrelevanter Symptome am Gehölzbestand und eine Empfehlung zur Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Wahrung/Wiederherstellung der Verkehrssicherungspflicht

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).