AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Monographien D-A-CH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsbibliothek Paderborn, Paderborn
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Frist (Submission)
- 13.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Liefervertrags für "Monographien D-A-CH" ist die Lieferung von Monographien von Verlagen aus den Ursprungsländern Deutschland, Österreich und dem deutschsprachigen Teil der Schweiz (D-A-CH). In den Begriff "Monographien" eingeschlossen sind auch elektronische Informationsmedien (insbes. E-Book-Einzeltitel mit institutioneller Lizenz), Nicht-Buch-Materialien und Mikroformen. Zum Auftragsportfolio gehören ferner Fortsetzungsbestellungen ("Standing Orders") für mehrbändige Werke, Serien und Ergänzungslieferungen zu Loseblattausgaben. Des Weiteren umfasst das Auftragsportfolio auch die Lieferung von antiquarischen Exemplaren sowie in geringem Umfang die Besorgung von 'grauer Literatur'. Die Definition "preisgebundene" bzw. "nicht preisgebundene" Monographie gründet sich auf das Buchpreisbindungsgesetz in seiner aktuellen Fassung. Der Begriff "Verlag" schließt im Folgenden sowohl Verlage i.e.S. als auch Vereine, Verbände und andere Institutionen, Online-Buchhändler (z.B. Amazon), Grossisten, (moderne) Antiquariate sowie Provider von audiovisuellen und elektronischen Informationsmedien und Ähnliches ein.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 18 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.