AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Wasserstofftankstelle in Wipperfürth
Stammdaten
- Auftraggeber
- OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH, Gummersbach
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
- Frist (Submission)
- 16.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45223720 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstofftankstelle in Wipperfürth. Die Tankstelle dient zunächst zur Betankung von 25 Wasserstoffbussen. Die Lieferung und Inbetriebnahme der Wasserstofftankstelle soll bis zum 01.10.2026 erfolgen. Die notwendigen vorbereitenden Tiefbauleistungen sind Gegenstand einer gesonderten Vergabe und nicht in diesem Auftrag inkludiert. Die Lieferung des Wasserstoffs ist nicht von diesem Auftrag erfasst und ebenfalls Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung. Die Details können dem Lastenheft entnommen werden, welches bereits mit dem Start des Teilnahmewettbewerbs als Arbeitsfassung auf der Vergabeplattform bereitgestellt wird. Ergänzender Bestandteil des Auftrages ist die Wartung der Tankstelle. Die Auftraggeberin ist für die Beschaffung auf die Bewilligung öffentlicher Fördermittel angewiesen. Diese sind beim Land NRW beantragt und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah bewilligt. Vorsorglich muss sich die Auftraggeberin aber die Aufhebung des Verfahrens für den Fall vorbehalten, dass die Fördermittel nicht oder nicht vollständig bewilligt werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.10.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.