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Miete von Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation · Ingelheim · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Los 2: Schulen Los 3: Hausdruckereigesch. 990.000 €🏆 KKS Kemmler Kopiersysteme GmbH · Kaiserslautern
- KKS Kemmler Kopiersysteme GmbH · Kaiserslautern Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt, die Verwaltungsbereiche (Los 1) und Schulen (Los 2) mit multifunktionalen Systemen einschließlich der erforderlichen Software auszustatten. In einem weiteren Los werden die Systeme der Hausdruckerei ausgestattet (Los 3). Alle neuen Systeme sollen im Rahmen eines Gesamtvertrags mit dem Landkreis Mainz-Bingen im jeweiligen Los einschließlich Service betrieben werden. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern, rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Siehe Vergabeunterlagen 55 %Preis
55%
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Siehe Vergabeunterlagen 45 %Qualität
45 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Einigung der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KKS Kemmler Kopiersysteme GmbHZuschlagswert 990.000 €1 Veröffentlichung
- 24.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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