AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Zollernalbkreis und den Landkreis Sigmaringen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Zollernalbkreis Umwelt und Abfallwirtschaft, Balingen
- Veröffentlicht
- 28.03.2025
- Frist (Submission)
- 30.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
• Umschlag/Übernahme der Abfälle an der Umschlagstation auf der Deponie Hechingen während der Öffnungszeiten der Umschlagstation (inkl. Stellung des Verladegerätes mit Personal durch den Auftragnehmer). • Transport der übernommenen Abfälle zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n. • Entsorgung/Verwertung der aussortierten Reststoffe/Störstoffe. • Verwertung der Gärreste sowie der erzeugten Komposte. • Mengenspanne: 4.500 – 6.000 Mg/a (Mengenrückgang durch Vorsiebung) Bioabfall mit einem Störstoffgehalt von bis zu 3 Gew. %. Hinweis: Bei dem übergebenen Bioabfall handelt es sich um eine bereits abgesiebte und damit störstoffentfrachtete Menge. — • Übernahme/Tausch von 36 m3 Abrollcontainern an der Umschlagstation in Ringgenbach während der Öffnungszeiten der Umschlagstation. • Transport der übernommenen Abfälle zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n. • Entsorgung/Verwertung der aussortierten Reststoffe/Störstoffe. • Verwertung der Gärreste sowie der erzeugten Komposte. • Mengenspanne: 1.700 – 3.000 Mg/a Bioabfall mit einem Störstoffgehalt von bis zu 3 Gew.-%.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.