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Lieferung eines 3-Achs-LKW 6x4 mit liftbarer Nachlaufachse sowie Aufbau Abrollkipper und Winterdienstausstattung
Große Kreisstadt Traunstein · Traunstein · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung eines 3-Achs-LKW 6x4 mit liftbarer Nachlaufachse sowie Aufbau Abrollkipper und Winterdienstausstattung🏆 Josef Geidobler & Sohn GmbH Fahrzeug- und Karosseriebau · Soyen
- Josef Geidobler & Sohn GmbH Fahrzeug- und Karosseriebau · Soyen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Josef Geidobler & Sohn GmbH Fahrzeug- und Karosseriebau. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Lieferung eines allradangetriebenen 3-Achs-LKW 6x4 mit liftbarer Nachlaufachse sowie aufgebauten Abrollkipper für vorhandene Container nach DIN 30722-1 und -2 und Winterdienstausrüstung für Anbauschneepflug und Aufsatzstreuautomat; angetriebene Vorderachse ist zwingend erforderlich
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
0 von 1 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 1 sauber im Sinne der CVD (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preiskriterium; Angebotssumme abzüglich evtl. Preisnachlass ohne Bedingung
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualitätskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen in einem Kriterienkatalog aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.990 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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