AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9464d46e-0771-4d6f-9936-e14fc3463751/

Planungsleistungen Biomethan – Netzanschlusskonzept Oberdachstetten

Notice-ID: 9464d46e-0771-4d6f-9936-e14fc3463751 · Procedure-ID: 9464d46e-0771-4d6f-9936-e14fc3463751

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Stammdaten

Auftraggeber
N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg
Veröffentlicht
05.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Aufgrund eines Anschlussbegehrens zur Einspeisung von Biomethan in das vorhandene Erdgasnetz der N-ERGIE Netz GmbH (NNG), besteht die Notwendigkeit der Errichtung einer Biogaseinspeiseanlage (BGEA) an der vorhandenen Biogaserzeugungsanlage. Die BGEA soll über eine neu zu errichtende DP 10 Gasversorgungsleitung (GVL) in das Netz von Oberdachstetten und bei Bedarf mittels einer Biogasrückspeiseverdichteranlage (BGRV) ins DP 80 Netz speisen. Inhalt dieser Ausschreibung sind die Planungslesitungen für die Biogaseinspeiseanlage (BGEA) und die Biogasrückspeiseverdichteranlage (BGRV) sowie deren erforderlichen Gebäude.

Lose

5 Lose (max. 1 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
29.07.2024
Ende
01.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).