AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195378433e3-1bce010b73f98077) · Abgerufen am 31.08.2026 07:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9466da6f-558b-4d88-9802-81e40e1e539b/

Straßenbegleitgrünmahd Bezirk 1-5 2025

Notice-ID: 9466da6f-558b-4d88-9802-81e40e1e539b · Procedure-ID: f50f2eb4-2d2e-4ab0-b783-69cf207ef0ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Umweltbetrieb Bremen, Bremen
Veröffentlicht
24.02.2025
Frist (Submission)
26.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77300000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
918.390 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Straßenbegleitgrünmahd Bezirk 1-5 2025

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1

Erfüllungsort
Bremen

Los 2 — Los 2

Erfüllungsort
Bremen

Los 3 — Los 3

Erfüllungsort
Bremen

Los 4 — Los 4

Erfüllungsort
Bremen

Los 5 — Los 5

Erfüllungsort
Bremen-Nord

Vertragslaufzeit

Beginn
02.05.2025
Ende
30.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).