Ausschr. TNW VMS Technik - letzte Angebote
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erfüllt gem. § 53a Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Straßengesetztes Baden-Württemberg "landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen" u.a. - "Verkehrsmanagement" - "Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen" - "betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen" (ab 01.01.2024) - sowie den hierfür notwendigen "Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale" (VMZ) im Bereich der Straßen in der Straßenbaulast des Landes oder des Bundes". Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist die die Ausführungsplanung, Mitwirken bei der Vergabe und Überwachung der Umsetzung gemäß den Arbeitspaketen für ein Verkehrsmanagementsystem zu erarbeiten bzw. zu erbringen. Dies soll durch einen entsprechend erfahrenen Dienstleister erfolgen. Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Beratung und Mitwirkung bei der Vergabe, inkl. Erstellung der Leistungsbeschreibung (Ausführungsplanung), sowie im zweiten Schritt die Überwachung der Ausführung eines Verkehrsmanagementsystems gesucht. Ziel ist dabei, ein bereits am Markt verfügbares System mit spezifischen, den Anforderungen entsprechenden, Anpassungen zu beschaffen. Es ist nicht das Ziel ein komplett neues System zu entwickeln und programmieren zu lassen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Überwachung der Umsetzung eines Verkehrsmanagementsystems.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern. Schritt 1: Teilnahmewettbewerb und Schritt 2: Präsentation eines Angebots ist erfolgt. Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter - ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote entschieden. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 210 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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