Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 24.11.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens.
Durchgeführt wird ein dreistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und zweistufiger Verhandlungsphase gemäß § 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 VgV, 74 VgV sowie Lösungsvorschläge nach § 76 Abs. 2 VgV.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Freiburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–10 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 70 % Lösungsvorschlag, die Beurteilung des Lösungsvorschlags erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Qualität und Umfang der vorgelegten Planung, in Bezug zur gestellten Aufgabe, insbesondere auf die Gestaltung, - Angemessenheit, Qualität und Plausibilität des Konzeptes hinsichtlich: a. Qualität des stadträumlichen Gesamtkonzepts, b. Architektonische Gestaltqualität, c. Funktionale Qualität, die Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion/ Barrierefreiheit), e. Ökologie, Anpassung an Klimawandel, Nachhaltigkeit, Energiekonzeption, f. Funktionalität und Innovationskraft des Konzepts „Einfaches Bauen“, g. Außenraumqualität, funktionale und räumliche Qualität des Freiraumkonzeptes, h. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit. Für die 2. Stufe des Verfahrens werden die zuvor genannten Kriterien Lösungsvorschlag zu 100 % gewertet. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Preis. Für die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 30 % Honorarangebot - Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs- /Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für
a) Gebäudeplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden,
b) Freianlagenplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden und
c) Ingenieure in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden verfügen.
Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max. 12 Monate alt) vorgelegt werden.
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation".
12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Als prinzipiell geeignet werden Büros / Bewerbergemeinschaften eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung). Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich.
12.1 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Gebäudeplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 35 HOAI, - Neubau und/oder Sanierung eines Bauwerks, - Bauwerk für Bildung/Lehre/Jugend oder vergleichbar, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, - Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB § 99.
12.2 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Gebäudeplanung (Eignungsprüfung nachhaltige und innovative Baukonzepte) innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: Erfahrungen mit ressourcen- und kostenbewusstem Bauen nachweisbar über Holz-/Holzhybridbau, Vorfertigungsgrad, Rückbaukonzept oder LCA (Life Cycle Assessment) und LCC (Life Cycle Costing) Gebäuderessourcenpass, Zertifizierungen (DGNB, BNB, QNG), reduziertes TGA-Konzept oder vergleichbar, - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 35 HOAI, - Mehrgeschossiger Neubau oder Anbau eines Bauwerks, - Größe des Bauwerks von mind. 2.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016.
> Fortsetzung Eignungsanforderungen siehe unten
> Fortsetzung Eignungsanforderungen:
12.3 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für einen Neubau und/oder eine Sanierung im Hochbau, - Bauwerk für Bildung/Lehre/Jugend, Verwaltung, Kultur, Gesundheit oder vergleichbarer nutzungsintensiver Sondernutzung, - Erbrachte Leistungen in den wesentlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI, insbesondere aus den Bereichen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Elektrische Anlagen, Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Gebäude- und Anlagenautomation, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016.
12.4 Eignungsprüfung Büro Planungsleistungen für die Tragwerksplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Tragwerksplanung für einen Neubau im Hochbau, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016,
12.5 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Bauphysik innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Bauphysik für einen Neubau im Hochbau mit Zertifizierung (BNB/DGNB/QNG) oder Lebenszykluskostenbetrachtung, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016,
12.6 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 40 HOAI, - Schulfreianlagen, Sport-/Spiel- oder Freizeitflächen, - Flächengröße von mind. 1 ha, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Erklärung gemäß § 75 VgV: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Das Verfahren richtet sich an Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen und Ingenieur*innen.
Gebäudeplanung:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architekt*in" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer bzw. eine Zulassung entsprechend in Deutschland tätig zu werden.
Freianlagenplanung: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Freianlagenplaner*in tätig zu werden. Anerkannt werden: abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Bachelor/Master of Engineering oder Science) Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Geographie, Landschaftsökologie oder vergleichbare Studiengänge, die mit der Planung von Freianlagen verbunden sein können oder Nachweis als Techniker bzw. Technikerin im Garten- und Landschaftsbau oder Vergleichbares.
Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" zu tragen. Ebenso natürliche Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Die jeweilige Qualifikation kann von einer Person des Unternehmens erfüllt werden. Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die entsprechenden Nachweise sind hochzuladen. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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