AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
OHV Kontrollprüfunen und Voruntersuchungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost, Hohen Neuendorf OT Stolpe
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordost. Beschreibung: Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV BetonStB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 05: Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen nach ZTV BEA-StB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 06: Oberflächeneigenschaften der Deckschicht. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 07: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 08: Prüfung der umweltrelevanten Parameter. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 09: Konstruktiver Ingenieurbau. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 10: Fahrbahnmarkierung. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 11: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.04.2025
- Ende
- 31.12.2026
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.12.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.