AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 05:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/948736e2-8421-4dcd-b154-b2fae5565ef9/

12-KSP-26-090; Pinneberg- Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Notice-ID: 948736e2-8421-4dcd-b154-b2fae5565ef9 · Procedure-ID: 948736e2-8421-4dcd-b154-b2fae5565ef9

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle, Elmshorn
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg ist Teil der städtischen Verwaltung und unterhält 33 Liegenschaften in 25421 Pinneberg, Deutschland und 3 im nahegelegenen Waldenau. Es sollen alle ortsfesten elektrischen Betriebsmittel, ortsfeste Anlagen und ortsfeste Maschinen dieser Liegenschaften geprüft werden. Diese Prüfungen umfassen folgende Prüfschritte: · Sichtprüfung · Schutzleiterwiderstand · Isolationswiderstand · Schleifenimpedanz · RCD-Auslöseströme (Ableitströme bei elektrischen Maschinen, sofern messbar)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
04.07.2026
Ende
09.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).