AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.06.2026 20:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94af025f-8aee-4c0e-9a45-cede5638b79e/

Lehrerdienstgeräte, Beschaffungen BSZ

Notice-ID: 94af025f-8aee-4c0e-9a45-cede5638b79e · Procedure-ID: 0f7f27f6-6f4f-4227-b789-66b6dd1752b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kulmbach, Kulmbach
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
26.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30000000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Lehrerdienstgeräten und digitaler Schulausstattung: IT-Arbeitsplatzsystemen, Monitoren sowie interaktiver Unterrichtstechnik Teil 1 – Lehrerdienstgeräte93 Stück Apple iPad Air 13"130 Stück 13"-Convertible-NotebookTeil 2 – Digitale Ausstattung37 Stück Office-PC Mini-/Miditower7 Stück Office-PC Multimedia Mini-/Miditower16 Stück Workstation / CAD-PC Tower45 Stück 16"-Office-Notebook1 Stück Lade- und Aufbewahrungswagen für Notebooks15 Stück 27"-4K-CAD-Monitor16 Stück 27"-Office-Monitor12 Stück SFF-/Mini-PC-/Intel-NUC-Station inkl. 27"-Monitor mit Lautsprecher1 Stück Galneo-Screen 98" inkl. Montage / Pylonensystem

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
18.05.2026
Ende
26.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).