AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH, Jever
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- Frist (Submission)
- 22.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45200000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 9.460.258 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH (nachfolgend „Auftraggeberin“) beabsichtigt im Landkreis Friesland ein passives FTTB/H-Glasfasernetz zu errichten. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 (Weiße Flecken), Los 2 (Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel und Bockhorn), sowie Los 3 (Gewerbegebiet Varel). Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für die Auftraggeberin die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die hierfür erforderlichen Bauleistungen inklusive Material, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. sowie Dokumentation.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Weiße Flecken
- Laufzeit
- 24 Monate · bis zu 1× verlängerbar
Los 2 — Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel, Bockhorn (Los 2)
- Laufzeit
- 24 Monate · bis zu 1× verlängerbar
Los 3 — Gewerbegebiete Varel
- Laufzeit
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.