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Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Deichverband Duisburg – Xanten · Wesel · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Generalplanungsleistungen zur Sanierung eines Rheindeiches (Abschnitte Baerl – Binsheim – Orsoy).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 30.10.2025 Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB den Nachtrag „Faunakartierung“ einschließlich zugehöriger Massenmehrungen an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Fachgutachten. Mit dem Vergabeverfahren zum Zwecke der Beauftragung des Hauptvertrags wurden die nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht ausgeschrieben, da sie erst in einem vorhabenbezogenen Scoping-Termin mit der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde inhaltlich (final) abgestimmt und festgelegt werden konnten. Voraussetzung für diesen Scoping-Termin war die Einreichung von Unterlagen – u.a. Untersuchungen zu betroffenen Schutzgütern und Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – die von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH nach Beauftragung als Generalplaner anzufertigen waren. Unter Berücksichtigung eines zeitlichen Vorlaufs für die Anfertigung dieser Unterlagen wurde der Scoping-Termin zur Festlegung der Kartierungen im November 2018 beantragt. Die Terminierung erfolgte seitens der Bezirksregierung Düsseldorf für 21. März 2019. Zwecks Vermeidung von Verzögerungen sollte für die Erfassung der Daten zur Faunakartierung bereits die Winterperiode ab Februar 2019 genutzt werden. Dies begründet sich damit, dass je nach Vogelart die Kartierungen nur in bestimmten Monaten des Jahres durchgeführt werden können. Sofern die Winterperiode 2019 nicht genutzt worden wäre, hätten bestimmte Vogelarten erst wieder im Winter 2020 kartiert werden können. Nach Aufnahme der Generalplanerleistungen und Anfertigung der Unterlagen für den Scoping-Termin wurden die voraussichtlichen Kartierungsleistungen von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit Nachtragsangebot vom 11. Februar 2019 angeboten und am 18. Februar 2019 beauftragt. Im Scopingtermin am 21. März 2019 wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Anforderungen zu den Flora- und Faunakartierungen benannt und der Untersuchungsraum von 404 ha auf 486 ha vergrößert. Dadurch wurden Massenmehrungen zum Nachtrag erforderlich, die am 19. Juli 2019 beauftragt wurden. Der Nachtrag am 18. Februar 2019 beauftragte Nachtrag wurde in Höhe von EUR 35.721,00 netto (EUR 42.507,99 brutto) abgerechnet. Die sich aus der Erweiterung des Untersuchungsraums ergebenden Leistungen beliefen sich auf EUR 2.978,70 netto (EUR 3.544,65 brutto). Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, welchen Umfang die Faunakartierungen haben würden. Der tatsächliche Umfang dieser Leistungen konnte erst im Scoping-Termin mit der Bezirksregierung Düsseldorf und den hierfür von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH als Generalplaner angefertigten Scoping-Unterlagen ermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch, da der Scoping-Termin nicht vor Ausschreibung der Generalplanerleistungen terminiert werden konnte und auch die Einschätzung zu den voraussichtlich erforderlichen Kartierungsleistungen erst auf Grundlage der von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH angefertigten Scoping-Unterlagen – also zeitlich nach Beauftragung des Generalplaners – möglich war. Ausgehend davon war es dem Deichverband Duisburg-Xanten nicht möglich, die Nachtragsleistungen der Faunakartierungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen. Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Denn vorliegend wurden die Faunakartierungen gerade im Hinblick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy – und als Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldete Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert und erbracht. Zudem handelt es sich bei der nachtragsgegenständlichen Leistung um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung der VK Südbayern (Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-2) vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Ausführung der Nachtragsleistungen Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die Faunakartierungen Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren. Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich inklusive Massenmehrungen auf EUR 38.699,70 netto (EUR 46.052,64 brutto) und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht. Die Beauftragung des Nachtrags „Faunakartierung“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen. Ergänzend liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderung auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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