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Rahmenvereinbarung Eventdienstleistung
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Kultur & Veranstaltungen →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Rahmenvereinbarung über Leistungen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Events und Einzelveranstaltungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Eventdienstleistungen, einschliesslich Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Die Wirtschaftlichkeit des Angebots bemisst sich allein nach dem Preis. Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000 Mio. für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden und. Die aktuelle Versicherungsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) haben wir beigefügt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss über vier geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.10.2022 und 30.09.2025 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen vergleichbar sind. Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt, wenn der Bieter Eventdienstleistungen erbracht hat; dabei muss mindestens eine der vier Referenzen Teilnahme an einem Kongress mit mindestens einem Messestand umfassen, mindestens eine der vier Referenzen Organisation eines Mitarbeiter-festes für mindestens 1.500 Mitarbeitern umfassen, mindestens eine der vier Referenzen Organisation von Empfängen für mindestes 250 Personen umfassen, mindestens eine der vier Referenzen Präsentation eines Unterneh-mens bei einer Sportveranstaltung umfassen. Die Referenzen sind in dem entsprechenden Dokument Teilnahmeantrag des Auftraggebers anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzprojekte bei den Referenzgebern zu verifizieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. --- Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 02.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 150 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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