AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198174051a1-21ddf53868355573) · Abgerufen am 26.08.2026 13:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94d17759-1bad-43f2-acc7-74fce2a4dbbd/

Generalsanierung Sporthalle Biebrich, Wiesbaden - Los 027 Schreiner -Prallwand

Notice-ID: 94d17759-1bad-43f2-acc7-74fce2a4dbbd · Procedure-ID: d08f9019-6cb8-48c5-b355-fb1a4b843ba3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Hochbauamt, Wiesbaden
Veröffentlicht
01.08.2025
Frist (Submission)
02.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Umfang der wesentlichen Arbeiten: ca. 890 m² Abdeckung Sportboden ca. 10m² Holzständerwand in Kleinflächen ca. 50m² Holzständerwand als Vorsatzschale ca. 50m² Holzständerwand als Unterkonstr. Geländer ca. 230m² Prallwand, Bautiefe ca. 27mm ca. 120m² Wandbekleidung Prallwandmaterial ca. 5 St Geräteraumtore ca. 2 St Sporthallentüren ca. 40m Prallwandbande ca. 2 St transparente Prallwanderhöhungen ca. 200m Sitzflächen Tribüne ca. 100m Umkleidebänke

Vertragslaufzeit

Beginn
10.11.2025
Ende
05.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).