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Labordiagnostische Ausstattung - Los 2 Gerinnung
Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH · Garmisch-Partenkirchen · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLabordiagnostische Ausstattung - Los 2 Gerinnung🏆 Roche Diagnostics Deutschland GmbH · Mannheim
- Roche Diagnostics Deutschland GmbH · Mannheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Roche Diagnostics Deutschland GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Labordiagnostische Ausstattung für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Auf die Auftragsbekanntmachung wird verwiesen. https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/790702-2024“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gerätekonzept 48 %Qualität
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Gesamtkosten 40 %Kosten
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Konzept zur Gerätemigration 6 %Qualität
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Wartungs- und Servicekonzept 6 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Roche Diagnostics Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 26.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Basierend auf 211 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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