AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 10:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94e68570-56a9-4ad2-bc96-dec351b4fa97/

Ersatzneubau der Schule am Webersberg in Homburg (Saar); Leistungen des BNB-Koordinators

Notice-ID: 94e68570-56a9-4ad2-bc96-dec351b4fa97 · Procedure-ID: 6c260148-39bf-4d9e-840f-024dab4f302e

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Stammdaten

Auftraggeber
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde, Saarbrücken
Veröffentlicht
27.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Saarland plant den Ersatzneubau der 'Schule am Webersberg' in Homburg (Saar), einer-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung. Für künftig 200 Schüler*innen soll ein Raumprogramm von ca. 5.300 m² NUF realisiert werden. Die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) betragen ca. 27,7 Mio. EUR netto. Es werden ca. 40,6 Mio. EUR netto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet. Vergeben werden sollen hier die Leistungen des BNB-Koordinators der Leistungsstufen 3 - 6 des RifT-Leistungsbildes zzgl. umfangreiche sonstige Leistungen (siehe Anlage).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).