AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/94e7d09d-8d99-4f1f-9b31-c4454c7d4088) · Abgerufen am 12.10.2026 15:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94e7d09d-8d99-4f1f-9b31-c4454c7d4088/

Rahmenvereinbarung für die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der getrennten Erfassung in privaten Haushalten bei Anlagenstillständen und Überhangmengen vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 mit 2-maliger Verlängerungsoption

Notice-ID: 94e7d09d-8d99-4f1f-9b31-c4454c7d4088 · Procedure-ID: 8d5df853-d644-4750-a0af-36fd387e692a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtreinigung Hamburg AöR, Hamburg
Veröffentlicht
19.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtreinigung Hamburg erfasst Bioabfälle aus privaten Haushalten (AVV 20 03 01). und verwertet ihn im SRH-eigenen Biogas- und Kompostwerk Bützberg. Die Abfallmengen, die die Annahmekapazität des BKW Bützberg überschreiten, hat der AN zu übernehmen und einer schadlosen Verwertung zuzuführen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2027
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Harz-Humus Recycling GmbH · REMEX Nord GmbH · RETERRA Nord GmbH
Vertragsabschluss
10.03.2025
Zuschlagsentscheidung
10.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).