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BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Volker Ridderbusch
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 13 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen für die BAW an Standorten und Bundeswasserstraßen.
- Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten mit einem geschätzten Wert von 300.000 EUR.
- Einsatz von hochauflösenden Kameras und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) erforderlich.
- Nachbearbeitung, Filmschnitt und -vertonung sowie ausschließliche Nutzungsrechte für die BAW sind Teil der Leistung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu beauftragen. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
Im Rahmen einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass der ursprünglich in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert in Höhe von 150.000 € auf einem internen Übertragungsfehler beruhte. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens lag der tatsächlichen Bedarfsermittlung sowie der haushalts- und vergaberechtlichen Kalkulation ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 300.000 € zugrunde. Der in der Bekanntmachung veröffentlichte niedrigere Betrag wurde versehentlich übernommen und entspricht daher nicht dem tatsächlichen Umfang der ausgeschriebenen Leistung. Mit der vorliegenden Korrektur wird ausschließlich der geschätzte Auftragswert berichtigt. Der Leistungsgegenstand, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben unverändert. Eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen ist hiermit nicht verbunden. Die Berichtigung erfolgt zur Herstellung der Übereinstimmung zwischen Vergabeunterlagen, interner Kostenschätzung und veröffentlichter Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung der vergaberechtlich gebotenen Transparenz.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 16.07.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Gesamtsumme der im Preisblatt angegebenen Stundensätze für die abgefragten Leistungen gebildet. Die Angabe der Halb- und Ganztagessätze sowie die Preise pro Bild für die Bildbearbeitung fließen nicht in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
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Qualität nach Wichtigkeit
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitsproben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 300.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 15.06.2026 Im Rahmen einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass der ursprünglich in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert in Höhe von 150.000 € auf einem internen Übertragungsfehler beruhte. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens lag der tatsächlichen Bedarfsermittlung sowie der haushalts- und vergaberechtlichen Kalkulation ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 300.000 € zugrunde. Der in der Bekanntmachung veröffentlichte niedrigere Betrag wurde versehentlich übernommen und entspricht daher nicht dem tatsächlichen Umfang der ausgeschriebenen Leistung. Mit der vorliegenden Korrektur wird ausschließlich der geschätzte Auftragswert berichtigt. Der Leistungsgegenstand, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben unverändert. Eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen ist hiermit nicht verbunden. Die Berichtigung erfolgt zur Herstellung der Übereinstimmung zwischen Vergabeunterlagen, interner Kostenschätzung und veröffentlichter Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung der vergaberechtlich gebotenen Transparenz. · in TED EU + oev
- Frist 15.06.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Volker RidderbuschAuftragsvolumen (Rahmen) 300.000 €1 Veröffentlichung
- 01.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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