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EVB-IT Systemlieferungsvertrag Medientechnik für Neubau AOK Sachsen-Anhalt

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    EVB-IT Systemlieferungsvertrag Medientechnik für Neubau AOK Sachsen-Anhalt
    🏆 PIK AG · Berlin
Auftragnehmer
  • PIK AG · Berlin
Zuschlagswert 221.000 €
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 23.04.2025

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: PIK AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist Lieferung, Montage und Inbetriebnahme e der Medientechnik für den Neubau der AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · EVB-IT Systemlieferungsvertrag Medientechnik für Neubau AOK Sachsen-Anhalt
  • Angebotssumme
    Preis

    Der Auftraggeber fordert Einheitspreise für die jeweiligen Produkte und deren Installation und Integration zu einem funktionierenden Gesamtsystem ab. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen bilden den Stand der Planung ab. Das Angebot mit der geringsten (Angebots)Summe netto bekommt 400 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Preis als das günstigste Angebot bekäme 0 Punkte. Die übrigen Punktzahlen werden linear zwischen diesen Grenzen interpoliert. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent vom günstigsten Angebot erhält das bietende Unternehmen demnach 0 Punkte; es werden keine Minuspunkte vergeben.

  • Störungsbeseitigungskonzept
    Qualität

    Das Kriterium Qualität fließt mit maximal 100 Punkten in die Gesamtwertung ein. Dabei werden Ihre Ausführungen zu den Fragestellungen aus der Bewertungsmatrix "Qualität" nach den Maßgaben der vorstehenden Wertungsmatrix bewertet. Die Auftraggeberin wird eine vergleichende Wertung der jeweiligen Konzepte der verschiedenen Bieter untereinander vornehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 EVB-IT Systemlieferungsvertrag Medientechnik für Neubau AOK Sachsen-Anhalt
PIK AG 221.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 238 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PIK AG
    Zuschlagswert 221.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 09.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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221.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer AOK SAN 2025-0012 Medientechnik für Neubau
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber AOK Sachsen - Anhalt
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 09.12.2025
CPV-Codes (5) 51310000 · Installationsdienste
51300000 · Installationsdienste
32210000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32232000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32340000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 7
starker Wettbewerb (Ø 3,9 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Magdeburg
Laufzeit 01.05.2025 – 31.12.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 221.000 – 221.000 €

Bieter (1)
PIK AG · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
PIK AG
Vertrag 23.04.2025

Ø Bieter in der Branche 3.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 2.423 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.459 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 70%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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