AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 16:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9518d208-56cc-4a70-8fcb-90685b5e0bfa/

interaktive Touch-Displays als Komplettsystem für 3 Schulen des Landkreises Dahme-Spreewald

Notice-ID: 9518d208-56cc-4a70-8fcb-90685b5e0bfa · Procedure-ID: df3acb2c-5b1e-4a4c-bff2-aba4bfa1750c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Dahme-Spreewald, Lübben
Veröffentlicht
07.10.2025
Frist (Submission)
20.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30231320 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
183.256 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von interaktiven Touch-Displays als Komplettsystem samt Herstellung der Betriebsbereitschaft für insgesamt 3 Schulen des Landkreises Dahme-Spreewald

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — interaktive Touch-Displays fest für die Schule am Neuhaus

Erfüllungsort
Lübben (Spreewald)

Los 2 — interaktive Touch-Displays fest für die Containerlösung Bestensee

Erfüllungsort
Bestensee

Los 3 — interaktive Touch-Displays fest für das neue Gymnasium Schönefeld

Erfüllungsort
Schönefeld

Los 4 — interaktive Touch-Displays mobil für das neue Gymnasium Schönefeld

Erfüllungsort
Schönefeld

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).