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Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
- Status
- Geändert
- Auftragswert
- nicht veröffentlicht
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
Beschreibung
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen.
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Mit dem Ende der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum 31.12.2020 ist auch der Clean Development Mechanism als Mechanismus zur Ausstellung von Zertifikaten für die Kyoto-Periode ausgelaufen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr. Stattdessen sollen Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt werden, die mit den Anforderungen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) vereinbar sind. Artikel 6 Absatz 4 des ÜvP etabliert hierfür den Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) als internationalen Kreditierungsmechanismus. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6.4 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz.
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Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer o
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es handelt sich um eine Änderungsbekanntmachung des Umweltbundesamts, Zentrale Vergabestelle, Dessau-Roßlau.
- Die Gutschriften sollen aus Klimaschutzprojekten stammen, die mit den Anforderungen des Übereinkommens von Paris kompatibel sind, und elf Einzelmaßnahmen einschließlich Veranstaltungen des Bundes abdecken.
- Die Bekanntmachung verweist für Einzelheiten auf die beigefügte Leistungsbeschreibung, die für die Angebotserstellung maßgeblich ist.
- Die Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Losen, Fristen oder Eignungsnachweisen; diese sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
- Da es um Emissionsgutschriften und nicht um klassische Dienstleistungen geht, sollte vor einer Angebotserstellung geprüft werden, ob das Produkt den genannten Standards tatsächlich entspricht.
Gegenstand ist der Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln von Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement Crediting Mechanism) zur Kompensation von Dienstreisen, Dienstfahrten und Veranstaltungen der Bundesregierung und Bundesverwaltung für das Jahr 2025 („Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert von einem KI-Modell erstellt — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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