AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMDMRF0/documents) · Abgerufen am 05.10.2026 00:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9534f153-c6a9-413a-b4ef-d5282c9ef785/

Neubau Wärmeerzeugungsanlage EmsWerk - Wärmepumpen

Notice-ID: 9534f153-c6a9-413a-b4ef-d5282c9ef785 · Procedure-ID: 515e6fa7-fb51-4972-b1d9-9df70842535b

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Stammdaten

Auftraggeber
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf
Veröffentlicht
15.12.2025
Frist (Submission)
19.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45251140 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe von vier Großwärmepumpen einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, sicherheitstechnischer Einrichtungen, Rohrleitungsbau, Isolierung, Maschinenraumkühlung sowie Wartung und Instandhaltung. Die Wärmepumpenanlage muss autark arbeiten und in das neue Heizwerk an der Ems integriert werden. Die vollständigen technischen Anforderungen und der genaue Leistungsumfang sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.07.2026
Ende
16.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).