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Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung
Stadt Lehrte · Lehrte · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung🏆 BS-Energy · Braunschweig
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die schrittweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie.
- Die Maßnahme erfolgt im Rahmen einer Auftragsänderung eines bestehenden Betriebsführungsvertrags.
- Ziel ist die Reduzierung von Energieverbrauch und Betriebskosten sowie die Verbesserung der Beleuchtungsqualität.
- Die Umsetzung erfolgt durch den bisherigen Auftragnehmer, der über Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die bestehende Straßenbeleuchtung schrittweise auf eine moderne und energieeffiziente LED-Technologie umzurüsten. Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren sowie die Beleuchtungsqualität und die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu verbessern. Grundlage der Maßnahme ist der im Jahr 2009 geschlossene Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung der Stadt Lehrte. Dieser umfasst neben der Betreuung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auch deren Erneuerung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und berücksichtigt die Fortentwicklung der eingesetzten Beleuchtungstechnik während der Vertragslaufzeit. Zur Umsetzung der nunmehr vorgesehenen LED-Umrüstung wurde der bestehende Betriebsführungsvertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 angepasst. Die Maßnahme wird weiterhin durch den bereits seit 2009 mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung beauftragten Auftragnehmer umgesetzt. Hierdurch können die vorhandenen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, des Anlagenbestandes und der bestehenden Betriebsabläufe bei der schrittweisen technischen Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung genutzt werden.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Stadt Lehrte hat im Jahr 2009 einen Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung geschlossen. Im Rahmen der fortlaufenden technischen und energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde dieser Vertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 um Leistungen zur schrittweisen Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie ergänzt. Gegenstand der Änderung sind insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen. Die Änderung erfolgt unter Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Auftragnehmer. Die Stadt Lehrte stützt die Vertragsänderung auf § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer BS-Energy1 Veröffentlichung
- 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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