Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_lra-erh_unterhaltsreinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_lra-erh_unterhaltsreinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind.
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Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 100 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weitere Referenzen angeben. Erfüllen diese jeweils alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 100 Bewertungspunkte.
Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung eines Gebäudes mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 12.500 m², c) der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Bewerber können je Referenz zusätzliche Bewertungspunkte erzielen, indem die Referenz neben den vorstehenden Mindestanforderungen folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt. Zusätzliche Bewertungspunkte je Referenz: 20 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die Unterhaltsreinigung eines sonstigen Objekts mit überwiegender Büro- oder Dienstleistungsnutzung. 40 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die Unterhaltsreinigung einer Verwaltungseinrichtung ohne allgemeinen Publikumsverkehr (reine Büro-/Dienstgebäudenutzung). 60 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die Unterhaltsreinigung einer Verwaltungs- oder Behördeneinrichtung mit allgemeinem Publikumsverkehr. Zusätzlich 40 Punkte: Die Gesamtgrundfläche des Referenzobjekts weicht um höchstens 40 % von der Gesamtgrundfläche der ausgeschriebenen Liegenschaft von 20.950 m² ab; dies entspricht einer Gesamtgrundfläche von 12.570 m² bis 29.330 m². Je Referenz können damit einschließlich der 100 Bewertungspunkte für die Erfüllung der Mindestanforderungen maximal 200 Bewertungspunkte und für bis zu drei Referenzen maximal 600 Bewertungspunkte erzielt werden.
Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Auftraggeber die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die wertungsrelevanten Referenzangaben. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der nachfolgenden Textfelder eingetragen sind, werden in die Wertung des Teilnahmeantrags einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Textfelder befindliche Angaben bleiben unberücksichtigt.
Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 550 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.