Contracting Straßenbeleuchtung - Austausch Beleuchtungsköpfe
KI Die Große Kreisstadt Sebnitz schreibt den Austausch von Beleuchtungsköpfen im Rahmen eines Contracting-Modells für die Straßenbeleuchtung aus.
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 03.12.2026, 10:01 Uhr (noch 33 Tage)
Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen im Zusammenhang mit dem Auswechseln und Verdichten von 237 Stück Stahlmasten Lichtpunkthöhen (nachfolgend abgekürzt mit LPH) von geraden Masten (GM) 3,15m gegen GM 3,15m, GM 4m und GM 5m mit Ergänzungen, den dazugehörigen Fundamenten sowie Anbauteilen für Beleuchtungsanlagen, z.B. Leuchtende-/montage, Kabellegung- und Montagearbeiten, Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen und ggf. Asphaltentsorgung auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Leistung ist vom AN in dem genannten Zeitraum selbstständig zu planen und auszuführen.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist der Austausch von 237 Stahlmasten (von GM 3,15 m gegen GM 3,15 m, 4 m und 5 m mit Ergänzungen) einschließlich Fundamenten, Anbauteilen für Beleuchtungsanlagen, Kabellegung, Montage, Oberflächenwiederherstellung, Absperrkoordination, Transport und gegebenenfalls Asphaltentsorgung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 251 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Große Kreisstadt Sebnitz schreibt den Austausch von Beleuchtungsköpfen im Rahmen eines Contracting-Modells für die Straßenbeleuchtung aus.
KI Die Ausschreibung betrifft den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Dortmund sowie den Neubau von Spezialmasten für Ladeeinrichtungen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Leistungserbringung zur Grünpflege im Hamburger Stadtgebiet.
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