AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausbau der Berliner Straße mit Kanalbau - Generalplanerleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Reinbek, Reinbek
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
- Frist (Submission)
- 23.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Reinbek beabsichtigt, die Berliner Straße zu sanieren. Sämtliche Verkehrsflächen sollen erneuert und neugestaltet werden. Hierin inbegriffen sind auch die Einrichtungen der Oberflächenentwässerung. Die Anlagen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation inklusive der Anschlussleitungen werden teilweise erneuert. Dafür sind die Planungsleistungen von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung sowie planungsbegleitende Vermessung und örtliche Bauüberwachung zu erbringen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Generalplanerleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen, mit Lösungsvorschlag. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121012769 eingestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.06.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.