AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ef7c50ba-b592-4e04-a21b-8f49de825e3e) · Abgerufen am 17.08.2026 00:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/95be9147-28df-4e1c-9336-442eab9a8434/

Externe Evaluation 2026-2030

Notice-ID: 95be9147-28df-4e1c-9336-442eab9a8434 · Procedure-ID: 6b38c66d-5dab-4a2e-af4e-6dc3e4900040

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Stammdaten

Auftraggeber
Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, Hamburg
Veröffentlicht
21.10.2024
Frist (Submission)
21.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79419000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
870.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Qualitätssicherung und -entwicklung mit der Externen Evaluation nach dem päd. Situationsansatz als Ergänzung zur internen Evaluation der Elbkinder. Es sollen alle Kitas der Elbkinder und der Elbkinder Nord (zur Zeit 195) innerhalb von 5 Jahren evaluiert werden. Es werden drei geographische, möglichst gleichgroße (Anzahl der Kitas) Lose gebildet. Es werden mindestens drei, aber höchstens fünf Anbieter zu den Verhandlung eingeladen.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nachprüfstelle bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).