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Zwei (2) gebrauchte Bulldozer (Ukraine)
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEin (1) gebrauchter Bulldozer 22 Tonnen inkl. Lieferung (FCA Lieferantenwerk)🏆 Zeppelin Baumaschinen GmbH · Garching bei München
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Los 2 VergebenEin (1) gebrauchter Bulldozer 15 Tonnen inkl. Lieferung (FCA Lieferantenwerk)🏆 Zeppelin Baumaschinen GmbH · Garching bei München
- Zeppelin Baumaschinen GmbH · Garching bei München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von zwei gebrauchten Bulldozern (15t und 22t) für die Ukraine.
- Auftragsart ist die Lieferung von Gütern.
- Der Erfüllungsort ist das Einsatzland Ukraine.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Beschaffung von zwei gebrauchten Bulldozern (15 & 22t) für die Ukraine.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Gleichstellung der Geschlechter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 Pkt.
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Preis 50 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Zeppelin Baumaschinen GmbH1 Veröffentlichung
- 06.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 150 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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