AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 23:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/95d63fb7-ed2e-47cb-8308-f48e8f116a84/

Erschließung Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer 2. und 3. Bauabschnitt in 57462 Olpe

Notice-ID: 95d63fb7-ed2e-47cb-8308-f48e8f116a84 · Procedure-ID: a752097a-6c5c-4288-bc46-b7e9691ccf42

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Olpe, Olpe
Veröffentlicht
07.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
8.201.177 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterung des Gewerbeparks Hüppcherhammer im 2. und 3. Bau-abschnitt. Herstellung von Erschließungsstraßen mit Ver- und Entsorgungsleitungen. Es sind Leistungen nachfolgender Gewerke geplant: - Maßnahmen der Verkehrssicherung/ -lenkung - Erdarbeiten zur umfangreichen Geländemodellierung - Straßenaufbruch- und Straßenwiederherstellungsarbeiten - Entwässerungskanalbauarbeiten - Maßnahmen zur Verlegung von Versorgungsleitungen - Ertüchtigung eines vorh. Regenklärbeckens - Errichtung von Sonderbauwerken zur Gebietsentwässerung - Verlegung von Löschwasser-, Ver- und Entsorgungsleitungen

Vertragslaufzeit

Beginn
12.05.2025
Ende
21.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gebr. Schmidt Bauunternehmen AG
Vertragsabschluss
25.04.2025
Zuschlagsentscheidung
11.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).