AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/95e18154-cf05-400f-b406-dddb826c3c5b/

Lieferung von Marker-Kameras

Notice-ID: 95e18154-cf05-400f-b406-dddb826c3c5b · Procedure-ID: be74b107-ba55-43f6-889d-363a307fca26

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Offenburg, Offenburg
Veröffentlicht
05.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Komponenten zur Erweiterung des vorhandenen kombinierten und apparativ gestützten Bewegungsanalysesystems. Das Bewegungsanalysesystem integriert aktuell markerbasiertes und markerloses 3D-Motion Capturing, 3D-Kraftaufnahmen mit 3DKraftmessplatten (KMPs) und einem 3D-Kraftinstumentierten Laufband, sowie die Messung der Muskelaktivität mit drahtloser Oberflächen-Elektromyografie (sEMG). Die Komponenten des Systems sind digital (in einem Ausnahmefall analog) integriert, untereinander hardwareseitig zeitsynchronisiert und müssen zentral von der bereits vorhandenenen Software (Qualisys Track Manager [QTM]) Daten erfassen und verarbeiten. Das aktuelle Setup umfasst mehrerer Messplätze: Overground und Laufbänder.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.11.2025
Zuschlagsentscheidung
31.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).