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Gestaltungswettbewerb Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerberverfahren für Künstlerinnen und Künstler, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und -architekten sowie Arbeitsgemeinschaften aus den Disziplinen Kunst, Architektur und Landschaftsarchitektur
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM), vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
siehe LOS 0001
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gestaltungswettbewerb für ein Denkmal zur Mahnung an Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Maximal 25 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER EINGEREICHTEN WETTBEWERBSBEITRÄGE: Entwurfsidee / Leitgedanke, künstlerische bzw. architektonische, landschaftsarchitektonische Qualität und gestalterische Umsetzung, Aussagekraft, Korrespondenz zwischen der Arbeit und dem freiräumlichen, städtebaulichen Kontext, Identifikationsmöglichkeit, Proportion, Maßstab, Materialität und technische Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit, Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens, Angemessenheit der Folgekosten. Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Die Nennung der Unterkriterien erfolgt im Auslobungstext.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Professionalitätsnachweis für Künstler/innen/Künstlergruppen sowie Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in: SPARTE KUNST: Der Nachweis der Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder entsprechender Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. (Bitte nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten einreichen) SPARTE ARCHITEKTUR / LANDSCHAFTSARCHITEKTUR: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen und freiberuflich tätig sind oder Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sofern die bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit jeweils die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Der Nachweis der Kammereintragung / Bauvorlageberechtigung hat durch mindestens einen Büroinhaber zu erfolgen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Darstellung pro Referenzprojekt (P1, P2 und P3) ist auf eine Seite (DIN A3 Hochformat, PDF u. JPG, 200dpi) zu beschränken. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen. AUSWAHLKRITERIEN: Bewertet werden die Projekte P1, P2 und P3 wie im Bewerbungsbogen und der Bewertungsmatrix beschrieben. Die Bewertung der Projekte P1+P2+P3 erfolgt hinsichtlich: A1. Qualität des Kunstwerkes / Gestaltungskonzepts > max. 50 Punkte. A2. Qualität der Ausführung und Durcharbeitung im Detail > max. 20 Punkte. Zusätzliche Punkte können für jedes Referenzprojekt über einen Nachweis zur Vergleichbarkeit erreicht werden. B1. realisiertes Referenzprojekt aus der Kategorie Mahnmal oder Denkmal (kein Baudenkmal), Erinnerungsort, Gedenkstätte oder Gedenkarchitektur > 20 Punkte. B2. Entwurf, nicht realisiertes Referenzprojekt, aus der Kategorie Mahnmal oder Denkmal (kein Baudenkmal), Erinnerungsort, Gedenkstätte, Gedenkarchitektur > 10 Punkte.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Leistungsbereich: a) Kunst b) Architektur und c) Landschaftsarchitektur. Beschreibung: Der Nachweis erfolgt über das Einreichen von drei Referenzprojekten. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften können die drei Referenzprojekte aus den Sparten Kunst, Landschaftsarchitektur oder Architektur frei gewählt werden d.h. es müssen nicht alle Fachrichtungen abgedeckt werden. Die Referenzprojekte müssen den unter 1. benannten Bewerber/innen eindeutig zuzuordnen sein. Von den drei Referenzprojekten müssen mindestens zwei realisiert worden sein. „Realisiert“ bedeutet im Kunstbereich, dass das Kunstwerk im öffentlichen Raum dauerhaft installiert ist. „Realisiert“ bedeutet im Bereich Architektur / Landschaftsarchitektur, dass das Gebäude / die Freianlage funktionsfähig und bis auf unerhebliche Restarbeiten fertiggestellt und an den Nutzer übergeben wurde. Jedes eingereichte Projekt muss mindestens einem der folgenden Kriterien zuzuordnen sein: SPARTE KUNST: Nachweis von dreidimensionaler Kunst im Außenraum und / oder dreidimensionalen künstlerischen Erinnerungsarbeiten. SPARTE ARCHITEKTUR: räumliche Installation zur Informationsvermittlung, hierzu zählen: Mahnmal oder Denkmal (kein Baudenkmal), Erinnerungsort, Gedenkstätte, Gedenkarchitektur, Ausstellungspavillon, Informationspavillon. SPARTE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR: Nachweis von Gestaltungen bzw. Umgang mit innerstädtischen Freiflächen oder Integration in bestehende Landschaftsarchitektur.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163. Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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