AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 11:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/962228ea-409c-4b3e-b1ec-c2b77e243d25/

Generalsanierung der Römer-Therme in Bad Breisig: Vorhangfassade Feinsteinzeug

Notice-ID: 962228ea-409c-4b3e-b1ec-c2b77e243d25 · Procedure-ID: 87a6cf73-8cb9-406d-935d-3cc4cae93504

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Bad Breisig, Bad Breisig
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262650 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die VG Bad Breisig beabsichtig die Generalsanierung der Römer-Therme in Bad Breisig. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Generalsanierung der Römerthermen Teil II in Bad Breisig. Sie ist als Anschlussmaßnahme an die 2023 abgeschlossene Sanierung der technischen Anlagen inkl. neuem Technikgebäude und Dachsanierung über der Umkleide zu verstehen. Im Zuge der geplanten umfassenden Sanierung und Modernisierung der Fassaden-, Dach- und Glasflächen, soll die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreicht werden. Ziel ist es, in besonderer Weise zum Klimaschutz beizutragen, die Bestandsgebäude vollumfänglich zu erhalten, die Reduzierung des Wasserverbrauchs sowie die Optimierung der Barrierefreiheit im Innen- und Außenbereich.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).