AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 04:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/96567a83-3a61-4e40-ac0d-db9ceb8d93a6/

Herstellung, Lieferung und Montage von Leitstellentischen

Notice-ID: 96567a83-3a61-4e40-ac0d-db9ceb8d93a6 · Procedure-ID: 96567a83-3a61-4e40-ac0d-db9ceb8d93a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium München, München
Veröffentlicht
07.10.2024
Frist (Submission)
12.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39121200 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium München, beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Herstellung, Lieferung und Montage von 28 Leitstellentischen zu beauftragen. Ausführliche Informationen zum Vertragsgegenstand befinden sich in der Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlage, Datei 02). Die Vergabestelle des Auftraggebers verfährt nach Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – 4. Teil und Vergabeverordnung (VgV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
12.04.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).