AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7608203d-0055-4b2c-b1c7-af34c19779f0) · Abgerufen am 04.10.2026 04:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9673aac6-a17b-471f-9968-2bccd55fb29d/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Drohnendetektoren auf Radarbasis, Radar Panel Echo Shield

Notice-ID: 9673aac6-a17b-471f-9968-2bccd55fb29d · Procedure-ID: 03932641-2adc-4128-a035-5344f7541ae3

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP), Hof
Veröffentlicht
25.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35121900 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung gemäß § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV für die Lieferung von mobilen Drohnendetektoren auf Radarbasis Radar Panel Echo Shield der Firma Echodyne Corp (inkl. Zubehör, Training, Software und Garantie) für das Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum der Bayerischen Polizei führen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
30.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).