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PolBln 331_26 EU 25 Drohnen inklusive Zubehör
Polizei Berlin · Berlin · Berlin · Landesbehörde
Angebote bis 22.09.2026, 09:05 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Lieferung von 25 Stück Drohnen inklusive Zubehör für den Einsatz zur Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum inklusive Schulung und Wartung + Option: 10 weitere Drohnen inklusive Zubehör
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von 25 Drohnen für polizeiliche Zwecke inklusive Wartung und Schulung
- Optionale Beschaffung von 10 weiteren Drohnensystemen vorgesehen
- Verfahren als offenes Verfahren unter EU-weiten Bedingungen durchgeführt
- Technische Eignung für sicherheitsrelevante Luftraumanwendungen ist zwingend nachzuweisen
Die Polizei Berlin beschafft 25 Drohnen inklusive Zubehör zur Gefahrenabwehr aus dem Luftraum mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 411.765 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Für die Bewertung wird der Gesamtnettopreis inklusive aller Optionen, Rabatte und Skonti herangezogen. Einzige Ausnahme bilden die Alternativpositionen 3/3a und 4/4a. Hier entscheidet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Budget, welche der beiden Alternativpositionen beauftragt und somit in die Bewertung einfließen sollen. Favorisiert wird der 3 Jahresvertrag mit jährlicher Wartung (bzw. bei Erreichen der Flugstunden) gemäß Punkt 2.5.2 LB. Sollte das Budget nicht ausreichen, so wird die Wartung nach Punkt 2.5.1 beauftragt.
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Qualität 50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Bewertung der Qualität erfolgt für jeden Prüfaspekt anhand einer einheitlichen vierstufigen Skala. Szenario 1: Einsatzbereitschaft und Inbetriebnahme, Szenario 2: Flugverhalten und Steuerbarkeit, Szenario 3: Tagesflug und optische Aufklärung, Szenario 4: Nacht- und Wärmebildfähigkeit, Szenario 5: Anwenderfreundlichkeit und Datenverarbeitung. Zur Wahrung der Vergleichbarkeit ist jedes Einzelkriterium des Bewertungsbogens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen: • 15 Punkte (trifft voll zu), • 10 Punkte (trifft eher zu), • 5 Punkte (trifft eher nicht zu), • 0 Punkte (trifft nicht zu). Alle Punkte in Addition ergeben die Gesamtpunktzahl (22 Einzelkriterien x 15 Punkte = 330 Gesamtpunkte) des Testobjekts samt des Zubehörs.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 411.765 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 76 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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