Offenes Verfahren Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Tufting machine

TFI - Institut für Boden- und Raumsysteme · Aachen · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer flexiblen, neuen oder neuwertigen Tuftingmaschine / Supply, installation and commissioning of a flexible, new or as-new tufting machine

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 933 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 333.312 €
Oberes Quartil 733.402 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Auftraggeber TFI - Institut für Boden- und Raumsysteme
Standort Aachen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 14.04.2026
CPV-Code 42700000
Industrie- und Baumaschinen (Was ist das?)
Laufzeit 01.07.2026 – 18.09.2026
Bindefrist (?) 43 Tage

Ø Bieter in der Branche 2.2

Historischer Durchschnitt aus 19.413 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers TFI - Institut für Boden- und Raumsysteme. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

Daten korrigieren →