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Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für Mitarbeitende
Stadt Bad Dürkheim · Bad Dürkheim · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern in Form einer Entgeltumwandlung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Die Stadt Bad Dürkheim sucht eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Diensträdern mittels Entgeltumwandlung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
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Umsetzungskonzept 25 Pkt.Qualität
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Preis 25 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von mind. EUR 100.000,00 zu erbringen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Alternativ genügt eine Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend der Bedingungen zu erhöhen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerbererklärung Ausschlussgründe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Jahresumsätze (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat den Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
nachgewiesener Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein nachgewiesener Jahresgesamtumsatz von 200.000 EUR bis 300.000 EUR wird mit 5 Punkten und von mehr als 300.000 EUR mit 10 Punkten bewertet. - nachgewiesener Jahresgesamtumsatz
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Projekten; als vergleichbar werden Leasingdienstleistungen für Auftraggeber in Form von Entgeltumwandlungen definiert. Die Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet: Ein Bewerber mit 1 vergleicharen Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 2 bis 4 vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte. Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit nach Gegenstand, Leistungsumfang, Mitarbeiterzahl des AG und Anzahl der Leasingnehmer von besonderer Bedeutung sind (wobei zunächst jede Referenz gesondert bewertet wird und sodann der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt wird): 5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als ungenügend bewertet wird. - nachgewiesene Referenzleistungen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Projekten; als vergleichbar werden Leasingdienstleistungen für kommunale Auftraggeber in Form von Entgeltumwandlungen definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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